Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ortsverschönerung, Pflege der Natur und Kulturdenkmäler, Natur- und Vogelschutz, handwerkliche Kunst, Jugend- und Erwachsenen- Bildung, Erforschung der Orts- und Heimatgeschichte, Sammlung von Heimatliteratur und Mitwirkung an Heimatschrifttum, Zusammenarbeit mit Vereinen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung. Der Verein kann einzelne Arbeitsgruppen oder Abteilungen bilden, die aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung innerhalb der Zielsetzungen des Vereins verselbstständigt sein können. Diese Abteilungen können, mit Zustimmung des Vereinsvorstandes, im Sinne des Satzungszweckes selbstständig tätig sein. Soweit sie im Rahmen ihrer Abteilungstätigkeit für den Verein handeln, auftreten oder tätig werden, sind sie an die Satzung gebunden und bedarf jeweils der Genehmigung des Vorstandes. Die Pflichten der Mitglieder solcher Abteilungen, insbesondere die der Beitragszahlung bleiben unberührt.
Die Gestattung zur Bildung solcher Abteilungen kann vom Vorstand vorläufig widerrufen werden, wenn dies aus besonderen Gründen geboten ist, insbesondere wenn den Vereinssatzungen und den Zielsetzungen des Vereins zuwider gehandelt wird. Die endgültige Entscheidung obliegt der Mitgliederversammlung. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral; er verfolgt keine politischen Ziele.